Kaufmännische Miet - Verwaltung
Hier vertreten wir den/die Eigentümer in allen erforderlichen Bereichen bis hin zur Abwicklung der gesamten objektbezogenen Zahlungsvorgänge einschließlich der Abrechnung mit den Mietern.
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- Beratung beim Abschluss von Mietverträgen
- hinsichtlich der Vertragsgestaltung
- im Hinblick auf die Laufzeit und Nebenkostendurchsetzbarkeit bei Neuvermietung oder Vertragsverlängerung
- Beratung hinsichtlich bestehenden Kündigungsmöglichkeiten
- Mieten:
- Überprüfung des Mietpreisniveaus in angemessenen Zeitabständen und Information über Vergleichsmieten
- Anpassung des Mietzinses an ortsübliche Vergleichsmieten
- Überwachen der Mieterhöhungen in Staffelmietverträgen
- Durchsetzen von gesetzlichen Mieterhöhungen bei preisgebundenem Wohnraum
- Umlage von Modernisierungsmaßnahmen auf die Miete in gesetzlich zulässiger Höhe
- Erhöhung und Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen Anpassen der Betriebskostenvorauszahlungen an den tatsächlichen Aufwand, soweit keine mietvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen
- Erstellen der Betriebskostenabrechnungen und Geltendmachung der Kosten bei den Mietern nach Ende des Wirtschaftsjahres
- Führung der gesamten Korrespondenz mit den Mietern und Dritten ( Behörden, Mietervereinen) das Verwaltungsobjekt betreffend
- Überwachung der Mietverträge Überprüfen der Einhaltung der Mietverträge durch die Mieter, insbesondere der vertragsgemäßen Nutzung und der Überwachung der Durchführung vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen
- Mietinkasso, Beitreibung offen stehender Gelder Abmahnung und Beitreibung von Miet- und Nebenkostenrückständen bei den Mietern, Geltendmachung von Forderungen gegenüber Dritten, die in Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwaltung des Objektes stehen, außergerichtliche und gerichtliche Vertretung des Eigentümers in diesen Fragen, soweit rechtlich zulässig
- Geordnete rechnerische Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben
- Mietkautionsverwaltung
- Einhaltung von behördlichen Auflagen sowie Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Behörden, soweit diese dem Eigentümer nach Gesetz, privatem oder öffentlich- rechtlichem Vertrag bzw. aus sonstigen Verwaltungshandeln zustehen.
- Wahrnehmung der Interessen des / der Eigentümer gegenüber Versicherungsgesellschaften, Vorbereitung des Abschlusses erforderlicher Sachversicherungen und Abwicklung von Schadensfällen
- Sachliche und rechnerische Prüfung sowie Zahlung aller Abgaben und Gebühren, Begleichung von Handwerker-,Lieferanten- und sonstiger, mit der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Auftragsobjektes zusammenhängende Rechnungen zu Lasten und im Auftrage des Auftraggebers
- Erstellen einer Jahresabrechnung und eines Wirtschaftsplanes